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Schonzeit für Keiler und Bachen bis 15.06.2018 aufgehoben

01.02.2018

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz übersandte eine Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild im Jahr 2018.

Aufgrund des § 26b Abs. 8 des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) in der Fassung vom 5. Juni 2001 (GVBl. I S. 251), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2015 (GVBl. I S. 315), wird

in sämtlichen Jagdbezirken im Land Hessen, soweit in ihnen die Jagd nicht ruht, die Schonzeit für Bachen und Keiler für den Zeitraum vom 01. Februar bis zum 15. Juni 2018 aufgehoben.

Zur Aufzucht notwendige Elterntiere sind gemäß § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz (BJagdG) weiterhin ganzjährig mit der Jagd zu verschonen.

Die Begründung und die komplette Anordnung können Sie über den Download-Button unten herunterladen.

Download: Anordnung zur Aufhebung der Schonzeit



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